Zwar nicht RMV sondern BVG, aber trotzdem lustig und irgendwie im Sinne des Threads...
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Es läuft weiter schief im RMV. Man kann sich gar nicht so viel beschweren, wie in diesem Verbund Ausfälle und Minderleistungen an der Tagesordnung sind. Aber einfach nur gefallen lassen darf man sich diese Minderleistungen auch nicht.
ZitatThomas Schüller
Taunusstraße 50
63303 DreieichBRH viabus GmbH
Heinkelstr. 25
67346 SpeyerRhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Geschäftsführung
An der Bleiche 5
65719 HofheimHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 WiesbadenBetreff: Beschwerde bezüglich Leistungsminderungen Buslinie 662/663 am 20. /21.07.2018
Sehr geehrte Damen und Herren
am Abend des 20.07 nutze ich Dienste der Buslinien 662/663, dabei musste ich erhebliche Minderleistungen erfahren, die einer unbedingten Aufarbeitung bedürfen und die mit dieser Beschwerde thematisiert werden sollen. Diese gliedert sich in:
1. Beschreibung Minderleistungen
2. Anmahnung einer exakten Problemanalyse und Problemlösung
3. Verbesserungsvorschläge für eine kundenfreundliche Bedienung Neu-Isenburgs im ÖPNV während dem Festival "Open Doors"
4. private Regressforderung
1. Beschreibung Minderleistungen auf der Linie 662 am 20./21.97.20181.1 Verhalten Busfahrer
1.1.1 kundenfeindliches Verhalten
Am 20.07.2018 stieg ich gegen 21:01 Uhr in einen Bus der Linie 662, der fahrplanmäßig um 20:37 Uhr in "Darmstadt-Arheilgen Dreieichweg" startet und um 21:21 Uhr in "Neu-Isenburg Bahnhof" ankommt. Der Fahrer fiel mir auf der relativ kurzen Fahrt (12 Minuten) von "Sprendlingen Mitte" nach "Neu-Isenburg Adolf-Bauer Straße" durch ein mehrfach erwiesenes betont unfreundliches und kundenfeindliches Verhalten auf. Einen Fahrgast, der nicht genügend Kleingeld mit sich führte und mit einem größeren Schein bezahlen wollte/musste (laut meiner Wahrnehmung ein 60 Euro-Schein) wurde aufgefordert den Bus zu verlassen, zwei weitere jüngere Fahrgäste, die mit geöffneten Getränkedosen einsteigen wollten, wurden aufgefordert diese draußen zu lassen. Beide Anweisungen gehen sachlich zwar in Ordnung, das Verhalten im ersten Fall kann aber als kundenfeindlich erachtet werden und nicht in Ordnung geht die Art und Weise, wie diese Anweisungen erteilt wurden. Fahrgäste - auch im Alter von 20 Jahren - sind mit "Sie" anzusprechen und werden nicht vom Fahrpersonal geduzt, wie dies hier geschah. Im ersten Fall hätte man zudem problemlos prüfen können, ob andere Fahrgäste den Schein wechseln können.
In der Stadt Neu-Isenburg bedienen Busse der Linie 662/663 an dem Wochenende vom 20.- 22.Juli 2018 wegen dem Musikfestival "Open Doors" eine geänderte Fahrtroute, welche den Ausfall von 2 Haltestellen auf den benannten Buslinien bedingt. In Vorjahren konnte ich erleben, dass Busfahrer der benannten Linien die Fahrgäste auf diese Änderung wiesen und den Fahrgästen die letzte reguläre Haltestelle "Neu-Isenburg Neuhöfer Straße" zum Ausstieg empfahlen. Alternativ ließen 3 von mir erlebten Fällen (so auch am Abend des 21.07.2018) Fahrer Fahrgäste, die zum Festival wollten, inoffiziell in der Nähe der Festival aussteigen, was einen deutlich reduzierten Fußweg ermöglicht. Der besagte Fahrer der am 20.07.2018 mit den Bus der Linie 662 gehen 21;10 Uhr die Haltestelle "Neuhöfer Straßte" ansteuerte, ereilte keine Hinweise und fuhr kommentarlos bis zur Haltestelle "Adolf-Bauer Straße durch, die rund 700 Meter entfernt von der nicht bedienten Haltestelle "Neu-Isenburgzentrum West" liegt und für Fahrgäste mit diesem Fahrtziel einen erweiterten Fußweg von 500 Meter und mehr bedeuten kann.
rl-Ulrich-Straße" von Süden kommend nach linkslDie in 1.1.1 benannten Umstände hätten mich noch nicht zu dieser Beschwerde veranlasst, aber im Verbund eines die Sicherheit gefährdenden Verhaltens, das der benannte Fahrer zusätzlich bewu
2. Ausfall der letzten Verbindung der Linie 662 von Neu-Isenburg Bhf nach Egelsbach
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Es läuft weiter schief im RMV. Man kann sich gar nicht so viel beschweren, wie in diesem Verbund Ausfälle und Minderleistungen an der Tagesordnung sind. Aber einfach nur gefallen lassen darf man sich diese Minderleistungen auch nicht.
Zitat
Thomas Schüller
Taunusstraße 50
63303 DreieichBRH viabus GmbH
Heinkelstr. 25
67346 SpeyerRhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Geschäftsführung
An der Bleiche 5
65719 HofheimHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 WiesbadenBetreff: Beschwerde bezüglich Leistungsminderungen Buslinie 662/663 am 20. /21.07.2018
Sehr geehrte Damen und Herren
am Abend des 20.07 nutze ich Dienste der Buslinien 662/663, dabei musste ich erhebliche Minderleistungen erfahren, die einer unbedingten Aufarbeitung bedürfen und die mit dieser Beschwerde thematisiert werden sollen. Diese gliedert sich in:
1. Beschreibung Minderleistungen
2. Anmahnung einer exakten Problemanalyse und Problemlösung
3. Verbesserungsvorschläge für eine kundenfreundliche Bedienung Neu-Isenburgs im ÖPNV während dem Festival "Open Doors"
4. private Regressforderung
1. Beschreibung Minderleistungen auf der Linie 662 am 20./21.97.20181.1 Verhalten Busfahrer
1.1.1 kundenfeindliches Verhalten
Am 20.07.2018 stieg ich gegen 21:01 Uhr in einen Bus der Linie 662, der fahrplanmäßig um 20:37 Uhr in "Darmstadt-Arheilgen Dreieichweg" startet und um 21:21 Uhr in "Neu-Isenburg Bahnhof" ankommt. Der Fahrer fiel mir auf der relativ kurzen Fahrt (12 Minuten) von "Sprendlingen Mitte" nach "Neu-Isenburg Adolf-Bauer Straße" durch ein mehrfach erwiesenes betont unfreundliches und kundenfeindliches Verhalten auf. Einen Fahrgast, der nicht genügend Kleingeld mit sich führte und mit einem größeren Schein bezahlen wollte/musste (laut meiner Wahrnehmung ein 60 Euro-Schein) wurde aufgefordert den Bus zu verlassen, zwei weitere jüngere Fahrgäste, die mit geöffneten Getränkedosen einsteigen wollten, wurden aufgefordert diese draußen zu lassen. Beide Anweisungen gehen sachlich zwar in Ordnung, das Verhalten im ersten Fall kann aber als kundenfeindlich erachtet werden und nicht in Ordnung geht die Art und Weise, wie diese Anweisungen erteilt wurden. Fahrgäste - auch im Alter von 20 Jahren - sind mit "Sie" anzusprechen und werden nicht vom Fahrpersonal geduzt, wie dies hier geschah. Im ersten Fall hätte man zudem problemlos prüfen können, ob andere Fahrgäste den Schein wechseln können.
In der Stadt Neu-Isenburg bedienen Busse der Linie 662/663 an dem Wochenende vom 20.- 22.Juli 2018 wegen dem Musikfestival "Open Doors" eine geänderte Fahrtroute, welche den Ausfall von 2 Haltestellen auf den benannten Buslinien bedingt. In Vorjahren konnte ich erleben, dass Busfahrer der benannten Linien die Fahrgäste auf diese Änderung wiesen und den Fahrgästen die letzte reguläre Haltestelle "Neu-Isenburg Neuhöfer Straße" zum Ausstieg empfahlen. Alternativ ließen 3 von mir erlebten Fällen (so auch am Abend des 21.07.2018) Fahrer Fahrgäste, die zum Festival wollten, inoffiziell in der Nähe der Festival aussteigen, was einen deutlich reduzierten Fußweg ermöglicht. Der besagte Fahrer der am 20.07.2018 mit den Bus der Linie 662 gehen 21;10 Uhr die Haltestelle "Neuhöfer Straßte" ansteuerte, ereilte keine Hinweise und fuhr kommentarlos bis zur Haltestelle "Adolf-Bauer Straße durch, die rund 700 Meter entfernt von der nicht bedienten Haltestelle "Neu-Isenburgzentrum West" liegt und für Fahrgäste mit diesem Fahrtziel einen erweiterten Fußweg von 500 Meter und mehr bedeuten kann.
1.1.2
Die in 1.1.1 benannten Umstände hätten mich noch nicht zu dieser Beschwerde veranlasst, aber dass der benannte Fahrer am 20.07.2018 während der Fahrt sein Mobilfunk-Endgerät nutzte setzt seinem kundenfeindlichen Verhalten die Krone auf. Um 21:12 Uhr nahm der Fahrer den Anfang der wegen dem Festival geänderten Fahrtroute und befuhr die Carl-Ulrich-Straße von der Kreuzung dieser Straße mit der Frankfurter Straße kommend in westlicher Richtung. Etwa 200 Meter vor dem Kreisverkehr am alten Güterbahnhof nahm der Fahrer sein Mobilfunk-Endgerät während der Fahrt in seine linke Hand und betrachtete das Display und betätigte das Gerät (scrollen) um optische Informationen abrufen zu können. Beim Abbiegevorgang am benannten Kreisverkehr nach rechts in die Hugenottenalle und in der darauffolgenden Fahrt von ca. 200 Metern behielt er das Mobilfunk-Endgerät in der Hand.
Fazit aus 1.1.1 und 1.1.2:
Nachdem der Fahrer in den in 1.1.1. benannten Sachverhalten den kundenfeindlichen Hilfssheriff mimte, ignorierte er bezogen auf das in 1.1.2 beschriebene Verhalten die für ihn gültigen Dienstvorschriften. Auf diesen Widerspruch in seinem Verhalten habe ich den Fahrer bei meinem Ausstieg gegen 21:14 Uhr hingewiesen, der Fahrer ging nur auf diese Kritik verbal nicht ein und demonstrierte mit einer Handgeste (auf und zu Bewegung der Hand), dass meine Kritik auf taube Ohren seinerseits stoßen würde.
1. 2. Ausfall der letzten Verbindung der Linie 662 von Neu-Isenburg Bhf nach EgelsbachAm 21.07.2018 gegen 0:47 Uhr erreiche ich die Haltestelle "Neu-Isenburzgentrum West". Fahrplanmäßig würde ein Bus der Linie 552 um 0:49 Uhr in Richtung Haltestelle "Egelsbach Theodor-Heuss-Straße" verkehren. Diese Fahrtmöglichkeit wird auch von dem Display der digitalen Anzeige in der benannten Haltestelle "Neu-Isenburzgentrum West" angezeigt. Diese Bus ist nur bis 1:02 Uhr nicht gekommen, die Anzeige dieser Fahrt wird mit Erreichen der offiziellen Abfahtrzeit von der digitalen Anzeige gelöscht, es gibt keine Hinweise darauf, ob diese Fahrt verspätet erfolgt oder ausfällt. Statt dem Bus fahren mehrere Taxis vor, die einen Teil der rund 40 wartenden Fahrgäste mitnehmen. Um ca. 1:05 Uhr begeben ich und 2 weitere Fahrgäste uns zu Fuß in Richtung Sprendlingen um in der etwa 2,8 Kilometer entfernten Haltestelle "Sprendlingen Mitte" gegen 1:25 Uhr den Bus der Linie OF-64 zu erreichen. Einer der beiden Fahrgäste kann dann ab
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[…] Einen Fahrgast, der nicht genügend Kleingeld mit sich führte und mit einem größeren Schein bezahlen wollte/musste (laut meiner Wahrnehmung ein 60 Euro-Schein) wurde aufgefordert den Bus zu verlassen, zwei weitere jüngere Fahrgäste, die mit geöffneten Getränkedosen einsteigen wollten, wurden aufgefordert diese draußen zu lassen […]
Wie Du selbst nachfügst, entspricht die Ablehnung der Mitnahme solcher Fahrgäste voll und ganz den Beförderungsbestimmungen.
Allerdings wäre ein 60-Euro-Schein eine gefälschte Banknote, da hätte der Fahrer über Funk seine Zentrale bitten müssen, die Anforderung eines Streifenwagens zu veranlassen.
Und wenn der Fahrer bei Sperrung des Linienwegs vorsichtshalber auf seinem Smartphonedisplay nachschaut, welche Ausfahrt eines im Alltag sonst schließlich genutzten Kreisverkehrs zu nutzen ist, ist so unbotmäßig auch nicht. Gewiss: Hätte ein Polizeibeamter dies bemerkt, wäre der Busfahrer wohl zur Bußgeldzahlung verpflichtet gewesen, aber hätte er an der falschen Ausfahrt den Kreisverkehr verlassen, würde Dein Beschwerdebrief die daraus folgende erhebliche Nichteinhaltung des Fahrplans thematisiert haben… wie er's also macht, der Busfahrer - eine Beschwerde Deinerseits ist ihm sowieso sicher. -
Einen kleinen Tip für User "Kleinlok", falls er hier weiterhin noch mitliest, habe ich bei meiner heutigen Zeitungslektüre gefunden: Es gibt nämliche eine Schlichtungsstelle für Schadensersatzansprüche an Unternehmen Öffentlichen Personentransports! Das klingt doch ganz danach, als wäre das der richtige Ansprechpartner für seinen Verdruss - oder möglicherweise gar ein potentieller Arbeitgeber, wo er eventuell einen ihn voll und ganz ausfüllenden Arbeitsplatz finden könnte.