Es braucht keine AfD, Seehofer reicht vollkommen aus.
https://www.fluechtlingsrat-ba…-abschiebe-industrie.html
ZitatGesetzesentwurf des BMI kriminalisiert Unterstützer*innen, Berater*innen, Anwält*innen und Ehrenamtliche und versucht ihnen einen Maulkorb zu verpassen
Der Gesetzesentwurf sieht zusätzlich harte Strafen für Unterstützer*innen und professionelle Berater*innen von Geflüchteten vor. Sollten diese beispielsweise geplante Termine zu Sammelabschiebungen verbreiten bzw. Geflüchtete in der individuellen Beratung darüber in Kenntnis setzen, drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. So sollen laut dem Entwurf „Veröffentlichungen von geplanten Abschiebeterminen unter Strafe gestellt [werden]; dies gilt ebenso für die Verbreitung an einen unbekannten Personenkreis, etwa in einem geschlossenen Newsletter oder sozialen Netzwerken, oder gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer.“
Das Verbot und Kriminalisierung der Veröffentlichung von geplanten staatlichen Maßnahmen die keine geheimdienstliche Relevanz haben, kann und darf in einem demokratischen Rechtsstaat nicht verhängt werden.
Weitere Infos:
https://tacheles-sozialhilfe.d…dius_Mail_vom_06.2.19.pdf
ZitatAlles anzeigenUnd, noch etwas: Natürlich hat das Bundesinnenministerium die obligatorischen Sozialleistungskürzungen auch mit eingebaut – obwohl es gar nicht dafür zuständig
ist, sondern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Eine AsylbLG-Kürzung soll nach § 1a Abs. 3 AsylbLG auch dann vorgesehen werden, wenn die
„Passbeschaffungspflicht nicht erfüllt“ wird – obwohl der fehlende Pass möglicherweise gar nicht ursächlich für die Unmöglichkeit der Abschiebung ist. Einer
Leistungskürzung nach AsylbLG sollen zudem sämtliche Staatsangehörige der als „sicher“ erklärten Herkunftsstaaten unterliegen sowie auch all diejenigen, die in der
Vergangenheit einmal ihre eigene Abschiebung verhindert haben – auch wenn das Verhalten längst korrigiert ist. All dies lässt sich offenkundig weder mit den Vorgaben
des Bundessozialgerichts und erst Recht nicht mit denen des Bundesverfassungsgerichts in Einklang bringen. Das Bundesinnenministerium sollte die Finger von Fragen der Existenzsicherung lassen.
Wer noch einen weiteren Beleg dafür brauchte, dass die Politik des Bundesinnenministeriums mittlerweile mit Fug und Recht als „radikalisiert“ bezeichnet werden kann – da ist er.
Der Gesetzesentwurf mit markierten Änderungen:
https://ggua.de/fileadmin/down…ueckkehr_Gesetz__002_.pdf
Eine Politopianerin wird das geplante Gesetz sicherlich freuen und vermutlich noch viele weitere "echte Deutsche" Bürger *würg*
Ebenfalls interessant: „Rassistische Straftaten erkennen und verhandeln – Ein Reader für die Strafjustiz“
https://www.institut-fuer-mens…Staerkung_Strafjustiz.pdf
Dafür, dass man Schwerstkriminelle (kleine Ladendiebstähle und Schwarzfahren zähle ich nicht dazu!) schnell wieder los werden will, habe ich ja Verständnis.
Die Frage ist aber, darf man z. B. einen politisch Verfolgten ausweisen mit dem Wissen, dass ihn in seinem Heimatland die Todesstrafe erwartet?
Oder einen unbegleiteten Jugendlichen, der in der Heimat keine Angehörigen mehr hat?
Wo will man die Grenze ziehen, ab wann eine Abschiebung unter humanitären und ethischen Aspekten vertretbar ist?
Bereits bei Vergehen, oder erst bei Verbrechen , ab welchem Alter, trotz bekannter Gefahren für Leib und Leben im Heimatland.......?
Das neue Gesetz definiert einige "schwere Straftaten".
TM, die den nationalistischen Trend in DE und der EU besorgniserregend empfindet