Alles anzeigenSpahn, die Nächste:
https://e-health-com.de/detail…aOj8sQGDJB9WGZwpqOtyoYGi4
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Versicherte bekommen im §363 SGB V das Recht, die Daten ihrer elektronischen Patientenakte freiwillig für die wissenschaftliche Forschung zur Verfügung zu stellen. Den Umfang dieses Datensatzes können die Versicherten frei wählen. Sie betrifft nur Daten ohne Personenbezug, also Bilder, EKGs, Laborwerte, Diagnosen etc. Diese werden pseudonymisiert. Die Daten gehen ohne Pseudonym an das Forschungsdatenzentrum nach §303d SGB V, das Pseudonym wiederum geht an die Vertrauensstelle nach §303c SGB V. Die entsprechenden Festlegungen muss die gematik bis zum 30. Juni 2021 treffen..."
Er strengt sich immerhin an, der Herr Spahn, kapieren tu ich es nicht (mit der Datenspenderei, der freiwilligen). Also zweierlei Datenbanken: Die Forschung kriegt die Daten ohne Pseudonym, die Vertrauensstelle die Daten mit Pseudonym, aber alle Daten sind ohne Personenbezug? Wie lange kann es dauern, dass man "bösartigerweise" wieder beides zusammenführt? Mann, Mann, Mann, gut, dass es erst noch ein Entwurf ist und gut, dass "mein" Hausarzt noch Erklärungsbereitschaft zeigt. Am Ball bleiben, denke ich.
Frdl. Grüße
Christiane
Geht Spahn davon aus,dass das Volk total schizophren ist??