Manche Urteile machen mich ein bisschen "stolz", so wie dieses, weil es zeigt, dass bei aller Zweischneidigikeit bzgl. Manipulation pauschale Verbote nicht gelten dürfen, wenn es um das "vornehmste" Recht geht: Das Wahlrecht. Wir haben nix anderes als die Wahlen. Dann sollten die Ausschlüsse davon auch Einzelfälle sein/bleiben.
https://www.lto.de/recht/nachr…s-behinderte-straftaeter/
Frdl. Grüße
Christiane