Ein neues Gesetz, das Diskussionen und viele Änderungsanträge auf den letzten Metern verursacht hat, wurde am 14.3.2019 durchgewunken:
https://www.bundesgesundheitsm…kbF-v3GmFudybjLWX5jMfjuDM
- Terminsservicestellen, die 24 Stunden, jeden Tag erreichbar sein sollen.
- Vertragsärzte sollen 5 Stunden mehr für die gesetzlich Versicherten da sein
- Spätestens ab 2021 sollen die elektronischen Patientenakten angeboten werden
- Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben ihr Angebot u. a. wie folgt zu erweitern, z. B. ein HIV Medikament wird Kassenleistung und auch die Konservierung Ei- und Samenzellen junger Krebspatienten, um nach der Erkrankung darauf zurückgreifen zu können.
Wir werden
merken, wie unsere Behandler damit umgehen. Es gab und gibt reichlich Kritik
nicht nur von deren Seite, merken werden wir es als Patienten.
Ärzte erhalten z. B. Extra Geld für Neupatienten
(alle 2 Jahre kann sich Patient dann wieder erneuern lassen), so werden das wahrscheinlich
die Chroniker negativ vermerken, die Facharzttermine macht der Hausarzt, bekommt dafür Extra-Geld, also scheint eine Steuerung der Patientenströme das Ziel zu sein, usw.
Mein größtes Osterei ist allerdings dies hier:
„Mehr
Digitalisierung in der Versorgung
Patientinnen und Patienten wollen einfach, sicher und schnell auf ihre
Behandlungsdaten zugreifen können. Dafür muss die elektronische Patientenakte
Alltag werden. Sie verbessert auch die medizinische Versorgung. Deshalb
verpflichten wir die Krankenkassen, bis spätestens 2021 ihren Versicherten
solche Akten anzubieten. Wer möchte, soll auch ohne den Einsatz der elektronischen
Gesundheitskarte mit Smartphone oder Tablet auf medizinische Daten zugreifen
können."
Diese Art der Freiwilligkeit bedeutet doch notgedrungen, dass alle
Versicherten-/Patientendaten in einer "sicheren" Cloud abgestellt
werden. Ob sie davon per App bedient werden wollen oder eben nicht. Also mehr
oder weniger eine einzige Veralberung in Sachen Datensicherheitswunsch.
Auch, dass alle 2 Jahre ein Alt- wieder zum Neupatienten werden kann, schreit
nach einer App. Eine Erinnerungsapp für beide Seiten. Für die Seite Patient
evtl. garniert mit einem freundlichen Angebot einer günstigen
Zusatzbehandlungsservice - App.
Ich unke jetzt schon mal, dass das Gesetz u. U. gut gemeint ist von Herrn Spahn, aber nicht dazu führt, dass gesetzlich Versicherter etwas Gutes davon merkt. Er wird eher im Gegenteil mehr gegängelt als bisher und auch zur Freigabe seiner persönlichen Gesundheitsdaten in ein vollkommen unsicheres Netz genötigt. Via SGB V.
Frdl. Grüße
Christiane