"Bemerkenswert an dem Bundestagsantrag ist, dass er nicht zwischen Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten unterscheidet. Auch ein Boykott von Waren, die aus den völkerrechtlich illegalen israelischen Siedlungen stammen, wird damit indirekt als antisemitisch gebrandmarkt.
Das steht grundsätzlich im Widerspruch zur Uno-Resolution 2334 vom Dezember 2016, die alle Staaten auffordert, "in ihren relevanten Beziehungen zwischen dem Hoheitsgebiet des Staates Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten zu unterscheiden"."
Quelle: "Juedische Stimme fuer gerechten Frieden in Nahost, e.V. FB 16.05.2019
Die BDS -Bewegung ist auch (oder sollte es zumindest sein) gesetzlich geschuetzt