.... Braucht man im Falle des Falles Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes? In einem denkbaren Szenario? Irgendwie ja. Das künftig noch erlaubte 6 cm- Messerchen (Entwurf 3. Waffenrechtsänderungsgesetz und heutige Forderungen) wird für notwendige Handlungen wohl eher suboptimal sein. ....
Dazu muss ich sagen, dass ich das Argument nicht verstehe. Wenn eine derartig katastrophale Situation eintritt, habe ich genügend Gegenstände/Werkzeuge in meiner Wohnung, die hilfreich sind. Das fängt mit zwei kleinen Handbeilen, einer richtigen Axt und zwei Macheten an - ich möchte den sehen, der mir da mit einem Jagdmesser gegenüber tritt. Ganz zu schweigen von den vorhandenen Küchen Metzgermessern - hatte ich erwähnt, dass ich aus einer Familie stamme, die über knapp 150 Jahre eine Dorfmetzgerei betrieb?.