Eigentlich sollte das neue Sterbehilfegesetz die Geschäftsmäßigkeit des Hilfeaktes ausschließen. Nun zeigt sich, dass es die, die das Gesetz beschützen wollte, u. U. unnötig quält, weil es die Mediziner, die den Schwerstkranken in der letzten Lebensphase am Nächsten stehen, ins Unrecht setzt.
Ich drücke alle Daumen, dass sich die Palliativmediziner Gehör und für uns alle ggf. Nachbesserungen verschaffen können:
„Palliativmediziner legen Verfassungsbeschwerde ein - Wenn ein Gespräch schon strafbar ist
... Wenn ein Patient fragt, ob die gehortete Medikamentendosis tödlich für ihn sei, darf der Arzt streng genommen nicht antworten. Dieses Gespräch kann geschäftsmäßige Sterbehilfe sein“, erklärt die Filderstädter Fachanwältin für Medizinrecht, Petra Vetter. Sie hat die Beschwerde verfasst. Ein solches Patienten-Arzt-Gespräch wird gefährlich für den Arzt, wenn der Kranke daraus gestärkt in seinem potenziellen Suizidgedanken herausgeht. Denn der Befragte antworte als Arzt. Und weil er seine Überzeugung und ethische Gesinnung nicht täglich wechseln werde, sei es auf Wiederholung ausgelegt, so Vetter weiter. Das sei ein Kennzeichen der Geschäftsmäßigkeit…“
http://www.stuttgarter-zeitung…df-94a5-1c806580419c.html
Frdl. Grüße
Christiane