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Was mich allerdings zunehmend aufregt ist, dass neben diesen teils abenteuerlichen Ge- und Verboten erlassen der Staat nicht bereit ist, seinerseits einige Regelungen der bürokratischen Verwaltung zumindest temporär außer Kraft zu setzen bzw. Ausnahmeregelungen oder eben andere Möglichkeiten der Erfüllung zu finden.
Na, hier https://www.cdu.de/corona/lock…0zX5WSzxi1IkfrKZ8Fsq5oXfq macht sich der Staat ganz kreativ einen schlanken Fuß, wie ich finde: Zu finden in den verlinkten Beschlüssen, S. 5, Pkt. 10
"Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen
Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das
Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20
zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die
Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil
die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt
geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang
zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde."
Beitragserhöhungen sind bereits auf dem Postweg angekündigt, Gesetz folgt später, sehr kreativ wie ich meine, sogen. gesamtgesellschaftliche Aufgaben den gesetzl. Krankenversicherten aufzudrücken.
Frdl. Grüße
Christiane